Öffentliche Bekanntmachung der Meldebehörde
des Amtes Grabow gemäß § 36 des Meldegesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesmeldegesetz - LMG -) 07.04.2010Amt Grabow
Der Amtsvorsteher
Das Einwohnermeldeamt hat nach §2 des Landesmeldegesetzes ein Melderegister zu führen und ständig zu aktualisieren. Es bildet die Grundlage für die Erteilung von ... [mehr]
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